Die Tat ist vergangen, das Denkmal bleibt.

Wir tragen Verantwortung für ein Denkmal – unabhängig davon, ob es sich um ein kleines oder großes Denkmal handelt. Die besondere Verantwortung des Restaurators erwächst aus der Tatsache, daß er es mit unersetzlichen Originalen zu tun hat. Dabei ist die Zusammenarbeit von Besitzern/Bauherren, Architekten, Kunsthistorikern, Denkmalpflegern, Naturwissenschaftlern und Handwerkern Grundlage.
In der Praxis bedeutet dies:
• Prophylaxe: Vorbeugende Maßnahmen, Instandhaltung, Wartung
• Konservierung: Maßnahmen zur Erhaltung der vorhandenen Substanz unter Verzicht auf Ergänzungen. Dazu gehören z.B. Festigungsmaßnahmen, Hydrophobierungen und ggf. die Reinigung.